Lieber Schatz

Danke für die unvergesslichen Abenteuer.

Sie haben Fragen?

Stellen Sie eine persönliche Frage

Das Portal bestatter.ch beantwortet Ihnen alle Fragen Rund um die Themen Bestattung, Bestattungsvorsorge.

Zivilstandsamt

Jeder Todesfall muss zwingend innert 48 Stunden nach Feststellung des Todes mit dem ärztlichen Todesschein dem zuständigen Zivilstandsamt gemeldet werden. Die Weitergabe des ärztlichen Todesscheines kann vom Spital, von Alters- und Pflegeinstitutionen oder der Polizei erfolgen. Beim natürlichen Todesfall zuhause bestätigen Angehörige oder Bevollmächtigte den Todesfall beim Zivilstandsamt mit ihrer Unterschrift.

Schweiz. Verband der Bestattungsdienste Zwei ältere Menschen sitzen auf einer Bank und schauen auf das Meer.

Finden Sie den richtigen Bestatter

Das schweizerische Bestattungsportal.