Lieber Papa

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Zivilstandsamt

Jeder Todesfall muss zwingend innert 48 Stunden nach Feststellung des Todes mit dem ärztlichen Todesschein dem zuständigen Zivilstandsamt gemeldet werden. Die Weitergabe des ärztlichen Todesscheines kann vom Spital, von Alters- und Pflegeinstitutionen oder der Polizei erfolgen. Beim natürlichen Todesfall zuhause bestätigen Angehörige oder Bevollmächtigte den Todesfall beim Zivilstandsamt mit ihrer Unterschrift.

Schweiz. Verband der Bestattungsdienste Zwei ältere Menschen sitzen auf einer Bank und schauen auf das Meer.

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