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Zivilstandsamt
Jeder Todesfall muss zwingend innert 48 Stunden nach Feststellung des Todes mit dem ärztlichen Todesschein dem zuständigen Zivilstandsamt gemeldet werden. Die Weitergabe des ärztlichen Todesscheines kann vom Spital, von Alters- und Pflegeinstitutionen oder der Polizei erfolgen. Beim natürlichen Todesfall zuhause bestätigen Angehörige oder Bevollmächtigte den Todesfall beim Zivilstandsamt mit ihrer Unterschrift.
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Das schweizerische Bestattungsportal.
Was ist ein Familienbüchlein?
Seit dem Jahr 2005 werden keine Familienbüchlein mehr ausgestellt. Als Nachfolger ersetzt der Familienausweis das nach wie vor gültige Familienbüchlein.
Was ist ein Familienschein?
Der Familienschein ist ein Auszug aus dem Familienregister. Der Familienschein benötigen die Amtsnotariate für Erbenbescheinigungen, Kreisgerichte bei Scheidungen usw.
Ausländische oder eingebürgerte Personen können damit den in der Schweiz registrierten Familienstand nachweisen.
Was macht das Zivilstandsamt im Todesfall?
Das regionale Zivilstandsamt überträgt den Todesfall in die schweizerische zentrale Datenbank INFOSTAR = informatisiertes Standesregister.
Nachtrag im schweizerischen Familienbüchlein.
Todesfallmeldung an die Wohngemeinde.
Ausstellen einer nationalen oder internationalen Todesurkunde.
Was ist ein Familienausweis?
Der Familienausweis (ehemals Familienbüchlein) belegt den Ort und Datum der Heirat sowie die aktuellen Personendaten der Eheleute und deren gemeinsame Kinder.
Die Ausstellung eines Familienausweises ist für ausländische oder eingebürgerte Personen nur möglich, wenn diese nach dem 31.12.2004 in der Schweiz ein Zivilstandsereignis (Eheschliessung oder Geburt) hatten.
Was ist eine Todesurkunde?
Mit dem Erhalt des ärztlichen Todesscheines dokumentieren die zuständigen Zivilstandessämter mit der nationalen Todesurkunde den Sterbeort, Todeszeitpunkt und die aktuellen Personendaten der Verstorbenen.
Die internationale Todesurkunde wird in den Sprachen deutsch, französisch, Italienisch, englisch und spanisch ausgestellt.
Ausländische Staatsangehörige erhalten vom Zivilstandsamt ein Infoschreiben, welche Unterlagen benötigt werden, um die internationale Todesurkunde ausstellen zu können.