Lieber Opi

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Auslandüberführung

Aus der Schweiz werden ausländische Staatsangehörige nach ihrem Ableben oft in ihr Heimatland überführt. Eine Sargüberführung erfolgt mit einem professionellen Bestattungsfahrzeug oder mit einem Flugtransport. Die Kosten der Anfahrt zum Flughafen in der Schweiz sowie die Kosten der Überführung vom Flughafen des Heimatlandes zum Beisetzungsort, werden zu den Flugtransportkosten gerechnet. Ein Auslandsarg muss den internationalen Bestimmungen und den Anforderungen des Ankunftslandes entsprechen. Wenn nötig, erteilt die jeweilige Botschaft oder das Konsulat die erforderliche Bewilligung und beglaubigt die von den kantonalen Amtsstellen ausgestellten Dokumente wie: Ärztlicher Todesschein, Internationaler Todesschein, Leichenpass, Verlötungsprotokoll.

Auch möglich ist eine Kremation in der Schweiz und eine Urnenüberführung ins Heimatland. Der Transport erfolgt mit der Post oder die Urne kann privat mitgenommen werden. Ihr Bestattungsunternehmen oder die jeweilige Botschaft oder das Konsulat gibt Auskunft, ob eine private Überführung erlaubt ist. Die nötigen Dokumente stellen die kantonalen Amtsstellen, Zollbehörden, das Krematorium und je nach Staat die Empfangsgemeinde/Stadt aus.

Ihr Bestattungsunternehmen oder das Bestattungsamt hilft Ihnen bei der Organisation und Auslandüberführung.

Schweiz. Verband der Bestattungsdienste Zwei ältere Menschen sitzen auf einer Bank und schauen auf das Meer.

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