Liebes Mami
Die Spaziergänge im Park haben mir immer sehr viel bedeutet.
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Das Portal bestatter.ch beantwortet Ihnen alle Fragen rund um die Themen Bestattung und Bestattungsvorsorge.
Ombudsstelle
Ombudsstelle Deutschschweiz und Tessin:
Berto Biaggi
Unterdorf 21
5073 Gipf-Oberfrick
Tel. 062 865 70 70
ombudsstelle@bestatter.ch
Für die Westschweiz:
ASSF Romandie
Jérôme Voisard
Rue du 23-juin 24
2800 Delémont
Tél. 079 542 15 63
assf-romandie@bluewin.ch
Die Ombudsstelle des Schweizerischen Verbandes der Bestattungsdienste SVB ist eine Beschwerde- bzw. Schlichtungsstelle.
Sie vermittelt zwischen streitenden Parteien, führt eine Einigung zu unterschiedlichen Auffassungen herbei und bietet damit eine Alternative zum Gerichtsprozess. Sollte es trotzdem zum Gerichtsfall kommen, kann sich das Gericht auf verbindliche Entscheidungen der SVB Ombudsstelle stützen. Das Verfahren ist in der Regel kostenlos. Es sei denn, ein Anwalt müsste hinzugezogen werden.
Zwei ausgewiesene und ausgebildete Fachpersonen mit grossen Erfahrungen beurteilen Ihre Eingabe mit Diskretion.
ombudsstelle@bestatter.ch

Wie wende ich mich an die Ombudsstelle?
Ombudsstelle Deutschschweiz und Tessin:
Berto Biaggi
Unterdorf 21
5073 Gipf-Oberfrick
Tel. 062 865 70 70
ombudsstelle@bestatter.ch
Für die Westschweiz:
ASSF Romandie
Jérôme Voisard
Rue du 23-juin 24
2800 Delémont
Tél. 079 542 15 63
assf-romandie@bluewin.ch
Eine einfache Frage zu einer Bestattung kann in der Regel in einem Telefongespräch oder per E-Mail beantwortet werden.
Bei Meinungsverschiedenheiten, begangenen Fehlern oder Preisbeanstandungen muss eine schriftliche Eingabe mit allen Belegen gemacht werden. Wenn es Unklarheiten gibt, kann die Ombudsstelle die Gegenpartei zu einer Stellungnahme auffordern.
Die Ombudsstelle vergleicht das Geschehen, wie es sich tatsächlich ereignet hat mit dem, wie es korrekterweise hätte geschehen sollen. Die Abweichung zwischen dem wirklich geschehenen und dem möglichen richtigen Verlauf bildet das Urteil, das in Form einer Expertise den Beteiligten bekannt gegeben wird.
Bei Preisbeanstandungen wird der verlangte Preis mit der erbrachten Leistung verglichen. Weicht der verlangte Preis, unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse, zu der erbrachten Leistung ab, legt die Ombudsstelle einen korrekten Preis fest.
Wird der Preis eines Artikels reklamiert, prüft die Ombudsstelle den Preis und korrigiert oder bestätigt ihn.
Problem – wie weiter?
Die Schlichtung der Ombudsstelle ist weitgehend kostenlos. Sie stellt die begründete Expertise den Parteien zur Verfügung. Danach ist ihre Arbeit abgeschlossen. Falls keine Einigung zu Stande kommt, kann auf dem Rechtsweg geklagt werden.
Fragen
Medienschaffende und Privatpersonen können sich bei Fragen zum Bestattungswesen an die Ombudsstelle wenden. Sie gibt nach bestem Wissen und Gewissen, gestützt auf ihre Erfahrungen und Fachkenntnisse, gerne Auskunft.