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Särge und Urnen

Ein Sarg ist ein Behältnis für den Transport, die Aufbahrung, Beisetzung oder Kremation eines Leichnams. Ein Erdbestattungssarg wird zur Beisetzung in die Erde und ein Kremationssarg für die Feuerbestattung im Krematorium verwendet. Die Erdbestattung unterliegt einer Beisetzungspflicht auf einem Friedhof.

In die Urne kommt die Asche der kremierten Person. Über die Urne können Sie frei verfügen. Es besteht keine Beisetzungspflicht auf einem Friedhof. Ein reiches Sortiment an Särgen und Urnen steht beim Bestatter*in zur Auswahl. Das Thema Sarg und Urne ist deshalb mit Fachleuten zu besprechen, damit Angehörige die richtigen und sinnvollen Entscheidungen treffen können.

Nach dem Eintritt des Todes bis zur Erdbestattung oder Einäscherung sollten 96 Stunden nicht überschritten werden. Diese Frist kann nicht in jedem Fall eingehalten werden, weshalb Ausnahmen möglich sind. Bevor nicht 48 Stunden seit der Feststellung des Todes durch einen Arzt vergangen sind, darf weder eine Beerdigung noch eine Kremation durchgeführt werden. Während dieser Zeit kann eine Aufbahrung im offenen oder geschlossenen Sarg stattfinden. Dort können sich Menschen von der verstorbenen Person verabschieden.

Schweiz. Verband der Bestattungsdienste Ein Bild einer Person mit erhobenen Händen in der Luft.

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