Lieber Götti
Was du mir gezeigt hast bleibt mir ein Leben lang.
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Das Portal bestatter.ch beantwortet Ihnen alle Fragen rund um die Themen Bestattung und Bestattungsvorsorge.
Bank
Erhält eine Bank/Postfinance Kenntnis eines Todesfalls, wird die entsprechende Kundenbeziehung sofort gesperrt. Diese Massnahme dient zum Schutz missbräuchlicher Kapitalbezügen.
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Das schweizerische Bestattungsportal.
Was mache ich mit laufenden Ausgaben einer verstorbenen Person?
Vergütungsaufträge in Zusammenhang mit ausstehenden Rechnungen der Verstorbenen oder Zahlungen werden in der Zeit nach dem Todesfall noch beglichen. Grundsätzlich müssen dafür die original Rechnungen eingereicht werden. Darüber hinaus gehende Zahlungen werden nicht mehr ausgeführt, bis die Erbenvollmacht unterzeichnet wurde oder eine andere Unterschriftsregelung vorliegt.
Wer kündet Verträge?
Mit dem Tod erlöschen alle laufenden Aufträge (OR Art.405 Abs 1). Es sei denn, der Auftrag hat auf Grund seines Inhaltes über den Tod hinaus Gültigkeit. Zum Beispiel ein Bestattungsauftrag, jedoch wechselt hier die Verfügungsmacht über den Auftrag zu den Erbberechtigten. So stehen die Erbberechtigten im Auftragsverhältnis für den Bestattungsauftrag und sind zahlungspflichtig, auch bei einer ausgeschlagenen Erbschaft.
Anders verhält es sich für einen Beistand oder für den Erwachsenenschutz. Ihre Betreuung ist mit dem Eintritt des Todesfalls beendet.
Alle laufenden Verträge müssen von den Angehörigen mit einer Kopie der zivilstandsamtlichen Todesurkunde, nicht mit dem ärztlichen Todesschein, gekündet werden.
Sperrt die Bank oder Post ein Konto?
Die Bank lässt nur Barbezüge zu, wenn die Erbenvollmacht vorliegt. Damit werden missbräuchliche Geldbezüge vermieden.
Sollte ein Tresorfach vorhanden sein, darf dies nur in Anwesenheit eines Notars von den Erben geöffnet werden. Dabei muss der Notar den Inhalt des Tresorfaches protokollieren. Dies gilt so lang, bis die Erbteilung durchgeführt ist oder die berechtigten Personen bekannt sind.
Wie kann ich den Nachlass schützen?
Der Inventurbeamte wird von der Einwohnergemeinde aufgeboten, ein Inventarprotokoll zu erstellen. Darin enthalten sind nicht nur die hinterlassenen Gegenstände, auch alle finanziellen Verhältnisse werden aufgenommen. Die kantonalen Vorschriften zur Sicherstellung des Inventars und Vermögens sind verschieden, dienen aber alle dem gleichen Zweck. Es können auch andere Massnahmen zur Sicherung der Erbschaft beantragt werden.
Was ist eine Bank- oder Postkontosperre im Todesfall?
Lautet ein Konto auf zwei Namen mit Einzelunterschrift, kann die überlebende Person nur dann über den Tod hinaus über das gemeinsame Konto verfügen, wenn zu Lebzeiten eine Compte-joint Vereinbarung abgeschlossen wurde.
E-Banking Verträge, Kredit- und Debitkarten, LSV Ermächtigungen und Daueraufträge werden umgehend gelöscht. Mögliche Genossenschaftsanteile der Bank werden zurückbezahlt.
Kontosperre: was nun?
Viele Banken verhalten sich kulant. Sie begleichen offene Rechnungen der verstorbenen Person im bisherigen Rahmen, zum Beispiel für:
Wohnungsmiete, Energie, Telefon, Arzt, Spitex, Spital, Bestattung…
Eine bevollmächtigte Person oder der Willensvollstrecker müssen die Originalrechnungen zur Begleichung der Bank einreichen.
Kleinere Bargeldbezüge für den Lebensunterhalt der Familie werden von den meisten Banken gewährt.