Liebes Grosi
Die Tage am See bleiben für immer in meiner Erinnerung.
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Digitaler Nachlass
Nur wenige Menschen sind sich bewusst, wie viele Benutzerkonten sie besitzen und wie viele Passworte und Benutzernamen sie verwenden und wie schwierig es ist für ihre Angehörigen, nach einem Todesfall alles zu regeln. Manches ist sogar unmöglich zu regeln und deshalb empfiehlt es sich zu Lebzeiten die passenden Lösungen zu finden.
Digitaler Nachlass – wer erbt?
Benutzerkonten und Vermögenswerte in der digitalen Welt bleiben bestehen. Es braucht ein aktives Zutun, damit die Erben darüber verfügen können oder etwas „gelöscht“ wird.
Denken Sie an Benutzerkonten bei Google, Apple, Facebook, Instagram usw. oder auf Daten, wie Fotos, Dokumente usw. in Clouds.
In einigen Nutzungsbedingungen ist die Rede von «Kein Recht des Überlebenden» (Apple). Bei Facebook gibt es die Möglichkeit das Benutzerkonto eines verstorbenen Menschen in den «Gedenkzustand» zu versetzen. Leider ist es so, dass einige Anbieter den Zugriff auf einen Benutzerkonto nicht ohne Weiteres gewähren, da es in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) entsprechend vermerkt ist und von den in der Schweiz geltenden erbrechtlichen Grundsätzen abweicht.
In der Schweiz ist es so: Wer ein Benutzerkonto eröffnet, schliesst mit dem Anbieter einen Vertrag ab. Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag gehen dann auf die Erben über. Die Erben haben das Recht auf den Zugriff auf das Benutzerkonto (vertragliches Recht). Die Erben erlangen damit das Recht über den Inhalt des Benutzerkontos (Social Media, E-Mails, Cloud-Speicher usw.).
Das Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber internationalen Anbietern kann deshalb zu einer Herausforderung werden.
Der Schweiz. Verband der Bestattungsdienste SVB empfiehlt deshalb zu Lebzeiten in einer Bestattungsvorsorge einen Überblick über die digitalen Aktivitäten zu erstellen. Es gibt digitale Möglichkeiten ein Verzeichnis zu erstellen und festzulegen, welche Person die Zugangsdaten nach dem Ableben erhält (z.B. Schweiz Anbieter: securesafe.com).
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Das schweizerische Bestattungsportal.
Wie drücke ich mein Beileid aus?
Der Händedruck:
«Mein Beileid» ist zwar eine Floskel, aber mit Ernst und Anteilnahme ausgesprochen, kann sie schon alles sagen, was nötig ist. Wer den Trauernden näher steht, kann ein paar angenehme Worte über die verstorbene Person hinzufügen. «Kopf hoch, das Leben geht weiter». Solche Sprüche verkennen die Betroffenheit der Trauernden und wirken, obwohl gut gemeint, eher verständnislos.
Die Karte:
Ist der persönliche Abstand zur Trauerfamilie etwas grösser, kann das Beileid mit einer handgeschriebenen Karte oder mit ein paar Zeilen per Internet ausgedrückt werden. Die Kunst liegt darin, in wenigen Worten eine ehrliche und glaubwürdige Aussage zu formulieren.
Der Brief:
Mit einem Brief lässt sich rücksichtsvoll Distanz wahren und gleichzeitig viel Mitgefühl vermitteln. Die Einleitung bezieht sich auf den Todesfall, im mittleren Teil findet das Persönliche seinen Platz. Hier heisst es innehalten und sich klar werden, was uns die verstorbene Person bedeutet hat. Was hat uns an ihr beeindruckt, gefallen? Haben wir ihr etwas zu verdanken? Gibt es Geschehnisse, die charakteristisch waren? Aus den Antworten entwickeln wir behutsam in wenigen Sätzen ein Porträt, welches den Trauernden spüren lässt, dass auch wir einen Verlust erleiden und mitfühlen.
Zum Ausklang:
Das Leid können wir nicht aus der Welt schaffen, auch wenn wir uns dies wünschen.
Wichtig:
Vorname, Name, Adresse, PLZ, Ort
Wie komme ich im Todesfall an die Passwörter?
Kennt der Erbe ein Passwort nicht, kann er das dazugehörige Nutzerkonto nicht aufrufen und löschen. Er muss sich an den Diensteanbieter, etwa den E-Mail-Provider, wenden. Diese sind dazu verpflichtet, den Erben Zugang zu dem Konto zu gewähren.
Gibt es ein digitales Erbe?
Ja. Ohne Testament oder Erbvertrag geht der digitale Nachlass einer verstorbenen Person auf ihre gesetzlichen Erben über.
Rechtlich nicht eindeutig geklärt ist, wie es sich mit Daten im Internet verhält. Sie können vererbliche Vermögenswerte wie ein Online-Bankkonto oder persönlichkeitsrechtlich geschützte Daten wie Fotos auf Facebook darstellen. Im Gegensatz zu Vermögenswerten gehen persönlichkeitsrechtlich geschützte Daten mit dem Tod einer Person unter. Das heisst, den Erben kann der Zugang zu solchen Daten verwehrt bleiben.
Was ist ein digitaler Nachlass?
Der digitale Nachlass umfasst sämtliche Daten, Profile und Vermögenswerte, die Personen nach ihrem Tod auf lokalen Endgeräten wie Handys und Computern oder im Internet hiterlassen. Ohne Testament oder Erbvertrag geht der digitale Nachlass nach dem Tod auf die gesetzlichen Erben über.
Wie formuliere ich eine Kondolenz?
Ein Kondolenzschreiben wird üblicherweise nach folgender Struktur inhaltlich aufgebaut:
- Anrede
- Einleitende Worte (…dass man vom Tod der Person erfahren hat und zutiefst bestürzt ist)
- Kondolenz (Beileidsbekundung im engeren Sinne)
- Persönlicher Bezug zur Situation und zur verstorbenen Person (…wie man die Person erlebt hat und welchen Bezug man dazu hat)
- Unterstützung anbieten (…nur ehrlich gemeinte Unterstützung!)
- Zuversicht vermitteln (….nach der Zeit der Trauer bleibt die Erinnerung)
- Grussformel
- Zum Schluss ein Zitat oder ein passender Spruch, falls auf der Beileidskarte nicht bereits ein Spruch aufgedruckt ist
Grundsätzlich müssen Sie sich nicht an die oben beschriebene Gliederung halten. Allerdings sind die meisten Kondolenzschreiben und Beileidsbekundungen gemäss obiger Auflistung aufgebaut. Je nachdem, wie gut man die verstorbene Person gekannt hat, darf der persönliche Bezug etwas länger oder auch etwas kürzer sein.
In vielen Fällen ist es so, dass man die verstorbene Person gar nicht gekannt hat. Dann kondoliert man, weil man die Hinterbliebenen persönlich kennt (z.B. Arbeitskollegen, Freunde, Bekannte). In einem solchen Fall soll man auf keinen Fall heucheln und vorspielen, dass man die verstorbene Person gekannt hätte. Das fällt sofort auf und ist bestenfalls peinlich.
Wie kann ich im Todesfall ein Profil auf Facebook, auf Instagram oder woanders löschen?
Um ein FB-Profil löschen zu lassen, müssen Angehörige den Todesfall bei Facebook melden und einen speziellen Antrag einreichen. Darin geben sie ihren eigenen Namen sowie eine aktive E-Mail-Adresse, den Namen, die URL sowie die E-Mail-Adresse des zu schließenden Profils und das Sterbedatum an. Zusätzlich verlangt Facebook eine Kopie oder ein Foto der amtlichen Sterbeurkunde oder einen anderen Beleg für den Todesfall sowie einen Berechtigungsnachweis.
Mögliche Dokumente zur Bestätigung des Ablebens:
- Todesanzeige
- Trauerkarte
Mögliche Berechtigungsnachweise:
- Vollmacht
- Geburtsurkunde
- Testament
- Nachlassbrief
Den Antrag „Besondere Anfrage für ein Konto einer medizinisch stark beeinträchtigten oder verstorbenen Person“ können nur Familienmitglieder oder eine Person stellen, die den Nachlass des Verstorbenen verwaltet. Sofern ein Nachlasskontakt bei Facebook hinterlegt ist, obliegt das Entfernen des Kontos allein dieser Person.
Antragstellende können sensible Daten auf den eingereichten Dokumenten schwärzen, wenn sie für die Löschung des Profils irrelevant sind – beispielsweise die Sozialversicherungsnummer.
Wie erhalte ich Zugang zu Passwörtern, Computern, Internetdienste im Todesfall?
Um Passwörter zu Internetdiensten zu erhalten ist es notwendig, mit dem Dienstanbieter in Kontakt zu treten. Eine Todesurkunde und ein Erbenschein sind oft einzureichen.
Es ist zu empfehlen für den Todesfall vorzusorgen und eine Liste all Ihrer Benutzerkonten samt Zugangsdaten (Logins, Passwörter) zu erstellen und diese aktuell zu halten. Bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die Ihren Willen digital vollstreckt. Dies kann auch der Testamentsvollstrecker sein oder ein sogenannter digitaler Willensvollstrecker. Hier ist allerdings Vorsicht geboten. Schliesslich vertraut man hier seine Daten Fremden an.