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Das Portal bestatter.ch beantwortet Ihnen alle Fragen rund um die Themen Bestattung und Bestattungsvorsorge.
Trauer- und Beratungsgespräch
Das Bestattungswesen in der Schweiz ist eine Angelegenheit der Kantone und Einwohnergemeinden. Deshalb sind auch die Gepflogenheiten und Vorschriften sehr unterschiedlich. Für die Verabschiedung gibt es viele Fragen zu klären und Abläufe festzulegen.
In gewissen Kantonen sind die Bestattungsämter oder Einwohnergemeinden für das Bestattungswesen verantwortlich. Die Hinterbliebenen müssen sich persönlich zu diesen Ämtern begeben, um den Todesfall mit der ärztlichen Todesbescheinigung zu melden. Ist der Todesfall im Spital, Heim, usw. eingetreten, wird die ärztliche Todesbescheinigung dem Amt direkt zugestellt. Sie werden informiert, was die Behörde organisieren und was Sie zu erledigen haben und beitragen müssen.
In anderen Kantonen klären private Bestattungsunternehmen in einem Gespräch, wie die Verabschiedung organisiert werden soll und erläutern alle Ihre Fragen. In der schweren Zeit des Abschieds dürfen Sie sich vertrauensvoll an ein Mitglied des Schweizerischen Verbandes der Bestattungsdienste wenden. Ein Beratungsgespräch bei Ihnen oder beim Bestattungsdienst ist ein sinnvoller erster Schritt.
Ballast abnehmen und Orientierung geben ist die Aufgabe der Bestatter*innen.
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Das schweizerische Bestattungsportal.
Kommt der Bestatter für eine Gespräch zu mir nach Hause?
Ein Trauergespräch kann bei Ihnen zu Hause oder beim Bestattungsunternehmen vereinbart werden.
Was wird in einem Trauergespräch besprochen?
In einem Trauergespräch/Beratungsgespräch werden alle Entscheidungen und Handlungen einer Bestattung angesprochen und im Sinne der Angehörigen notiert. Es wird festgelegt, ob die verstorbene Person eine Erdbestattung oder eine Kremation, Einäscherung, Feuerbestattung wünscht. Falls keine Entscheidung zu Lebzeiten getroffen wurde, entscheiden die Angehörigen über die Art der Bestattung. Zudem wird die Art des Grabes festgelegt. Wenn eine Todesanzeige, Leidzirkular gestaltet werden soll, kann das mit dem Bestatter besprochen werden. Art und Weise der Trauerfeier, Abdankung und zuständige Personen können bestimmt und angefragt werden. Blumen organisieren und die administrativen Fragen klären.
Wo führt man ein Beratungsgespräch?
Viele Bestattungsunternehmen verfügen über eigene Räumlichkeiten, wo sich Angehörige zur Besprechung versammeln können.
Einige Bestattungsunternehmen haben einen Ausstellungsraum, wo Sie die vielfältigen Bestattungsartikel auswählen können.
Das Beratungsgespräch kann auch bei Ihnen zu Hause, in der Wohnung der verstorbenen Person oder bei einer Institution stattfinden.
Die Bestatter*innen verfügen über bildliche Unterlage, die bei Ihren Entscheiden hilfreich sind.
Was ist ein Trauergespräch?
Als Trauergespräch wird das Beratungsgespräch mit dem Bestatter*innen bezeichnet. In der Regel findet dieses Gespräch zeitnah nach einem Todesfall statt. In Gedanken wird der ganzheitliche Ablauf der Bestattung durchgegangen.
Ausgewählt werden die Bestattungsartikel, welche Dienstleistungen notwendig sind, welche Überführung es braucht und was es alles zu organisieren gibt.
Die getroffenen Abmachungen werden schriftlich festgehalten und zur Ausführung von den Angehörigen frei zur Ausführung gegeben.
Der zeitliche Aufwand eines Trauergesprächs beträgt etwa 1-2 Stunden.