Liebes Mami
Die Spaziergänge im Park haben mir immer sehr viel bedeutet.
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Das Portal bestatter.ch beantwortet Ihnen alle Fragen rund um die Themen Bestattung und Bestattungsvorsorge.
Särge und Urnen
Ein Sarg ist ein Behältnis für den Transport, die Aufbahrung, Beisetzung oder Kremation eines Leichnams. Ein Erdbestattungssarg wird zur Beisetzung in die Erde und ein Kremationssarg für die Feuerbestattung im Krematorium verwendet. Die Erdbestattung unterliegt einer Beisetzungspflicht auf einem Friedhof.
In die Urne kommt die Asche der kremierten Person. Über die Urne können Sie frei verfügen. Es besteht keine Beisetzungspflicht auf einem Friedhof. Ein reiches Sortiment an Särgen und Urnen steht beim Bestatter*in zur Auswahl. Das Thema Sarg und Urne ist deshalb mit Fachleuten zu besprechen, damit Angehörige die richtigen und sinnvollen Entscheidungen treffen können.
Nach dem Eintritt des Todes bis zur Erdbestattung oder Einäscherung sollten 96 Stunden nicht überschritten werden. Diese Frist kann nicht in jedem Fall eingehalten werden, weshalb Ausnahmen möglich sind. Bevor nicht 48 Stunden seit der Feststellung des Todes durch einen Arzt vergangen sind, darf weder eine Beerdigung noch eine Kremation durchgeführt werden. Während dieser Zeit kann eine Aufbahrung im offenen oder geschlossenen Sarg stattfinden. Dort können sich Menschen von der verstorbenen Person verabschieden.
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Das schweizerische Bestattungsportal.
Ist an der Trauerfeier der Sarg, die Urne dabei?
Die Gepflogenheiten beim Ablauf einer Trauerfeier sind konfessionell und örtlich sehr verschieden. Meistens können die Angehörigen entscheiden, ob der Sarg oder die Urne bei der Trauerfeier dabei sein sollen. Die Beisetzung kann vor oder nach der Trauerfeier oder zeitnah getrennt stattfinden.
Darf ich eine Urne im Wald, der Natur, im See beisetzen?
Urnen und Kremationsasche dürfen ausserhalb von Friedhöfen nur beigesetzt oder ausgebracht werden, wenn die Bestimmungen des Forst-, Gewässerschutz-, Luftfahrt-, Bau- und Umweltrechts eingehalten werden. Ihr Bestatter*in oder das Bestattungsamt wissen darüber Bescheid.
Darf ich eine Urne nach Hause nehmen?
Eine Urne darf nach Hause genommen werden. Es ist auf die geeignete Beschaffenheit der Urne zu achten. Ein Teil der Asche kann auch in eine zweite Schmuckurne gegeben werden, die zu Hause als Andenken aufgestellt wird.
Gibt es Kartonsärge?
Eine vermeintlich gute Idee von Kartonsärgen hat sich rasch zerschlagen. Das Handling im Haus oder beim Transport ist wegen der Ausrutschgefahr gefährlich. Die Krematorien verweigern die Annahme, weil Karton einen tiefen Brennwert hat und deshalb zu viel Energie verbraucht. Zudem verstopfen Kartonpartikel die Filteranlage.
Welche Sargfabriken gibt es?
Die Sargfabrikationsfirmen des Schweizerischen Verbandes der Bestattungsdienste liefern die Särge nur en gros an Bestattungsunternehmen:
Adrian Willimann AG Sargfabriakton – Rickenbach
AF Funeris Sàrl in Chénens
Hager Sargproduktion – Kriens
Hans Gerber AG – Lindau
Wie wird ein Sarg gemacht?
Es werden Bretter aus verschiedenen Massivhölzern oder Multiplex Platten geschnitten. Danach werden sie serienmässig zu Särgen zusammengebaut.
Die Oberflächen sind Natur belassen oder sind mit einem Wasserlack behandelt. Einzelne Schreinereien fertigen Särge für ihren Eigenbedarf selber an.
Kindersärge sind oft weiss oder sie können individuell bemalt oder beschriftet werden. Für Kleinkinder gibt es ganz spezielle Arten von Särgen.
Welche Urnen sind erlaubt?
Dem jeweiligen Friedhofreglement kann entnommen werden, welche Urnen zugelassen sind. Soll eine Urne im Wasser beigesetzt werden, muss sie sich rasch auflösen können. Soll eine Urne ins Ausland versendet werden, muss sie unzerbrechlich sein. Eine sogenannte Leihurne stellt der Bestatter*in bei einer Ausschüttung in der Natur zur Verfügung. Es gibt auch kleine Zier- oder Schmuckurnen, die ohne Aufsehen zu Hause aufgestellt werden können.
Darf ich irgendetwas als Urne nehmen?
Wenn das Gefäss die Vorschriften des Friedhofreglements erfüllt, kann irgendetwas als Urne verwendet werden. Bei anderen Beisetzungsörtlichkeiten müssen die dortigen Vorschriften beachtet werden.
Stimmt es, dass in vielen Bundesländern in Deutschlang private Transporte von Urnen verboten sind?
In der BRD besteht in vielen Bundesländern eine Urnenbeisetzungspflicht auf dem Friedhof. Entsprechend den Vorschriften dürfen nur Bestattungsinstitute
Urnen transportieren.
Wer macht Urnen?
Vielfach sind es internationale Firmen mit einer riesigen Auswahl, die sich für die Herstellung von Urnen spezialisiert haben. In der Schweiz gibt es einige Manufakturen, die ein feines, fantasievolles Sortiment an Urnen anbieten.
Sargformen
Konische, kubische, gerade, gebogene Formen sind bei Särgen erhältlich.
Urne, Seeurne, Biourne, Erdbestattungsarg, Sarg
Die Urne ist ein Gefäss zur endgültigen Aufnahme der Asche eines verstorbenen Menschen. Die grosse Auswahl lässt kaum Wünsche offen. Wichtig ist bei der Urnenwahl die Einhaltung der Vorschriften. Ein Teil der Asche kann in eine kleine Reliquienurne/Schmuckurne abgefüllt werden, zur Aufbewahrung zu Hause. Eine Seeurne muss sich im Wasser besonders rasch auflösen können. Eine Biourne ist in der Erde bald einmal abbaubar. Eine Nischenurne sollte beständig bleiben.
Ein Erdbestattungssarg ist mit Griffen ausgerüstet, die zum Absenken am Grab handlich sind. Im Übrigen unterscheidet sich ein Erdbestattungssarg zu einem Kremationssarg nicht wesentlich.
Die Bestattungsartikel sind in grosser Auswahl und verschiedensten Preislagen erhältlich.
Braucht es einen Sarg?
Ein Sarg ist in jedem Fall unerlässlich. Sie haben die Wahl zwischen einem einfachen, schlichten Sarg, den Sie auch selbst bemalen dürfen, einem farbigen Sarg, einem natürlichen, in verschiedenen Holzarten gefertigten Sarg oder einem speziellen, komfortableren Sarg. Bei den meisten Bestattungsunternehmen sind die Särge auf deren WEB-Seite abgebildet.
Darf ich eine Urne ausleeren?
In der Schweiz ist das Verstreuen der Asche von verstorbenen Menschen erlaubt. Dabei dürfen Sie kein öffentliches Ärgernis auslösen, keine fremden Gefühle verletzen und keine Nachhaltigkeit hinterlassen. Nicht überall darf die Asche verstreut werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Bestatter*in.
Darf ich einen Sarg nach Hause nehmen?
Eine Heimaufbahrung im Sarg oder im Bett ist mit gewissen Auflagen und Vorsichtsmassnahmen erlaubt. Trockeneis oder Kühlgeräte stellt Ihr Bestatter*in zur Verfügung.
Aus welchem Material besteht eine Urne?
Eine Urne wird aus verschiedensten Materialien hergestellt:
Ton, Keramik, Porzellan, Sand, Salz, Papier, Karton, Holz, Gips, Glas und diverse Metalle.
Aus welchem Material besteht ein Sarg?
Weitaus am meisten verwendet man in der Schweiz verschiedene Holzarten oder Holzwerkstoffplatten/Multiplexplatten. Der Erdbestattungssarg unterscheidet sich nicht wesentlich vom Kremationssarg.
Bei Auslandtransporten, vom oder ins Ausland, muss in einem dickwandigen Holzsarg ein zweiter, dünnwandiger Zinksarg verwendet werden.
Aus den USA importierte Särge bestehen meistens aus eloxiertem Aluminium.
Siehe dazu die Rubrik: Auslandüberführungen, Verlöten, Versiegeln.
Wer macht Särge?
Spezialisierte Sargfabrikanten bieten ein grosses Sarg-Sortiment an. Siehe die oben aufgeführte Rubrik: Welche Sargfabrikanten gibt es? In der Schweiz stellen auch Schreinereien für ihren Eigenbedarf Särge her.
Welche Särge sind erlaubt?
In der Schweiz sind ausschliesslich Holzsärge mit oder ohne umweltschonende Oberflächenbehandlung erlaubt. Wird ein Metallsarg aus dem Ausland importiert, muss ein Umbetten in einen Holzsarg vorgenommen werden.
Darf ein anderer Behälter als Urne verwendet werden?
Eine Urne ist ein Behälter zur endgültigen Aufnahme oder Aufbahrung der Asche von verstorbenen Menschen nach einer Feuerbestattung. Wenn eine Urne den Bestimmungen des Friedhofreglements, des Fassungsvermögens und der Stabilität entspricht, kann ein beliebiger Behälter oder Gefäss verwendet werden.
Darf ich eine Urne selber machen?
Sie dürfen eine Urne selber machen, solange sie den oben erwähnten Bedingungen entspricht.
Wie macht man eine Urne?
Eine Urne kann aus einem Stück Holz gedrechselt oder aus mehreren Stücken Holz verleimt werden. Eine Töpferei stellt eine Urne aus Ton her, die danach gebrannt und bemalt werden kann. Der Vielfalt und Kreativität sind kaum Grenzen gesetzt.
Welche Urnen gibt es?
Auf der WEB Seite Ihres Bestattungsunternehmens finden Sie eine grosse Auswahl an Urnen in verschiedensten Formen, Farben, Grössen, Materialien und Preislagen.
Welche Särge gibt es?
Das Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens kann alle Ihre Bedürfnisse oder Vorstellungen erfüllen. Ein einfacher, schlichter Sarg, den Sie selbst bemalen oder verzieren dürfen, ein farbiger oder natürlicher Sarg oder ein spezieller, komfortablerer Sarg – Lassen Sie sich beraten – Sie haben die Wahl.
Kartonsarg
Die schweizerischen Krematorien verweigern die Annahme von Kartonsärgen. Der zu geringe Brennwert des Kartons erfordert eine deutlich höhere Energie Menge. Die Kremation dauert länger, als wenn ein Holzsarg verbrannt wird. Zudem verstopfen die aufsteigenden Kartonpartikel die Filteranlage des Ofens.
Deshalb bieten die Bestatter den Kartonsarg gar nicht an.