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Gütesiegel Bestattung Schweiz

Das Qualitätssiegel ist eine Kennzeichnung, die eine Aussage über den Umfang der angebotenen Bestattungsdienste macht und qualitative Anforderungen überprüft.

Bestattungsunternehmen in der Schweiz können sich für eine Zertifizierung anmelden. Der Schweiz. Verband der Bestattungsdienste überprüft Kriterien und vergibt dann das Gütesiegel. Nach 5 Jahren erfolgt eine neue Zertifizierung.

Es gibt MUSS-Kriterien und KANN-Kriterien.

MUSS-Kriterien

  • Mitgliedschaft beim SVB
  • Geschäftsinhaber oder zwei Mitarbeitende haben den Titel: Bestatter/Bestatterin mit eidg. Fachausweis
  • Bestattungsdienst wird seit mind. 3 Jahren betrieben
  • Bestattungsdienst hat am Standort gemäss Handelsregistereintrag eine Geschäftsstelle (Atelier Büro oder Lokal / keine Briefkasten-Firma) mit Besprechungsraum, Urnen und / oder Sargausstellung
  • Bestattungsdienst wird 24 Std an 365 Tagen im Jahr erbracht, oder durch zertifiziertes Unternehmen mit Gütesiegel gewährleistet
  • Bestattungswagen ist im Namen des Unternehmens vorhanden (das Fahrzeug erfüllt keinen anderen Zweck)

KANN-Kriterien (davon müssen 4 Punkte erfüllt sein)

  • Mindestens eine mitarbeitende Person weist einen Abschluss einer Weiterbildung aus, die im Zusammenhang mit der Berufsausübung steht: Entfernung Herzschrittmacher, SVB-Weiterbildung am CURML/SHIFT, Thanatologie, Trauerredner usw.
  • Mindestens eine mitarbeitende Person spricht eine zusätzliche Landessprache (als Landessprachen gelten: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch)
  • Mindestens eine mitarbeitende Person spricht eine weitere Sprache neben den Landessprachen
  • Weitere berufsspezifischen Räumlichkeiten sind an der Geschäftsstelle vorhanden: Aufbahrung, Kühlraum, Pathologie, Raum für Abschiednahme usw.
  • Webseite mit Informationen über erste Schritte für Hinterbliebene und Angebot des Unternehmens ist vorhanden (eigene Website oder Website auf www.bestatter.ch)
  • Dienste, die für Angehörige erbracht und über die Grundaufgabe hinausgehen: Drucksachen, amtliche Formalitäten, Trauerreden, Thanatologie usw.
  • Es besteht ein Vertrag mit einer Gemeinde oder einer Behörde, die zur Ausübung des Berufes Bestatter/Bestatterin befähigen: Vertragsbestatter usw.

Das „Gütesiegel Bestattung Schweiz“ kann entzogen werden.
Gründe für den Entzug:

  • Es stellt sich heraus, dass ein oder mehrere MUSS-Kriterien dauerhaft nicht mehr erfüllt sind
  • Es stellt sich heraus, dass weniger als 4 Punkte der KANN-Kriterien dauerhaft nicht mehr erfüllt sind
  • Sollte ein Bestatter bei seiner Firma Suchworte benützen, zum Beispiel von Institutionen, Firmen, Heimen, Organisationen, Spitälern, Kirchen, Verbänden usw. um durch sie seine Werbung anzeigen zu lassen (Beispiel Google Ads Keywords)
  • Ausschluss aus dem SVB
  • Verstoss gegen Regeln und Konventionen des SVB
  • Häufung von Ombudsfällen
  • Schädigung des guten Rufes, z.B. wegen Gerichtsfällen, Konkursen usw.
  • Falsche Angaben bei einem Antrag oder während der Prüfung
  • Nicht-bezahlen von Rechnungen
  • Im Rahmen der Statuten kann der SVB weitere Massnahmen ergreifen

guetesiegel@bestatter.ch

Gütesiegel Bestattung Schweiz