Lieber Opi
Haben Sie Fragen?
Das Portal bestatter.ch beantwortet Ihnen alle Fragen rund um die Themen Bestattung und Bestattungsvorsorge.
Überlegen Sie sich in aller Ruhe, welche Schritte in welcher Reihenfolge zu unternehmen sind:
Sie sind nicht allein. Sie dürfen sich in jedem Fall an ein Mitglied unseres Verbandes wenden und Hilfe oder Auskunft verlangen. Wählen Sie aus dem Verzeichnis Mitglieder des SVB den Bestatter aus Ihrer Region. Er wird Ihnen gerne beistehen.
Alle diese Fragen können auch schon zu Lebzeiten beantwortet und vorsorglich festgelegt werden. Das gibt Ihnen eine grosse Ruhe und Sicherheit und Sie lernen dabei auch den verantwortungsbewussten Bestatter aus Ihrer Region kennen.
Das schweizerische Bestattungsportal.
Bei einem Todesfall stellen sich viele Fragen und es ist vielleicht unklar an was alles zu denken ist oder wie nun vorzugehen ist.
Was sind die ersten Schritte? Was muss ich unternehmen? Wer kann mir helfen?
Je nach Ort des Versterbens ist das Vorgehen unterschiedlich. Es gibt Unterschiede nach Gemeinden, Regionen und insbesondere nach Kantonen. In manchen Kantonen sind Behördenvertreter mitverantwortlich und in anderen Kantonen nicht.
In manchen Kantonen sucht man deshalb das Gespräch mit einem Bestattungsdienst und in anderen Kantonen ist die Gemeinde/das Bestattungsamt ein Ansprechstelle.
Finden Sie hier nach grösseren Orten und nach Kantonen Ihre Informationen.
Was sind die ersten Schritte im Todesfall?
Eine kurze Übersicht über die ersten Schritte für die Kantonen, in denen nicht die Gemeinde erste Ansprechstelle ist:
Tod zu Hause: Arzt anrufen
Tod infolge Unfalls, bei Suizid oder bei Auffinden eines Verstorbenen: Polizei benachrichtigen
Für den weiteren Ablauf einer Bestattung kann die Familie einen Bestatter ihrer Wahl beauftragen.
Eine kurze Übersicht über die ersten Schritte für die Kantonen, in denen die Gemeinde erste Ansprechstelle ist:
Tod zu Hause: Arzt anrufen
Tod infolge Unfalls, bei Suizid oder bei Auffinden eines Verstorbenen: Polizei benachrichtigen
Wenn jemand zu Hause verstorben ist, veranlasst die Einsargung und Überführung in die Aufbahrungshalle/ Friedhof in der Regel die Gemeinde am letzten Wohnort (Bestattungs- oder Zivilstandsamt), in allen anderen Fällen die Spital-, Heimleitung oder Untersuchungsbehörde. Für die Bestattung haben die Angehörigen in jedem Fall auf der Gemeindeverwaltung am letzten Wohnort des/der Verstorbenen vorzusprechen.
Eine kurze Übersicht über die ersten Schritte für die Kantonen, in denen die Gemeinde und ein Bestattungsdienst zuständig ist:
Telefonischer Erstkontakt mit einem Bestattungsdienst. Dieser wird die nächsten Schritte absprechen und alle Fragen beantworten. Innert 48 Stunden sollte der Todesfall bei der Gemeindekanzlei des Wohnortes gemeldet werden.