Es gibt Bestattungsunternehmen, welche die Zertifizierung für ein Gütesiegel vorgenommen
haben. Das Gütesiegel wird mit einem speziellen Logo ausgewiesen und die Anforderungen
sind hier ersichtlich: https://bestatter.ch/gutesiegel-bestattung-schweiz-qualitat-und-vertrauen
Auf bestatter.ch finden Sie in Ihrer Region Bestattungsunternehmen. Diese weisen entweder
eine Gütesiegel aus oder sie weisen kein Gütesiegel aus. Am einfachsten ist die Suche über:
https://bestatter.ch/verbandsmitglieder-ihre-regionalen-dienstleister-stehen-bereit
Auf bestatter.ch finden Sie in Ihrer Region Bestattungsunternehmen. Am einfachsten ist die
Suche über: https://bestatter.ch/verbandsmitglieder-ihre-regionalen-dienstleister-stehen-bereit/
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Es ist wichtig, dass die individuelle Situation, die Bedürfnisse der Familie sowie die
Anordnungen der verstorbenen Person berücksichtigt werden. Auch gilt es der Wohnort mit
Niederlassung einer verstorbenen Person zu berücksichtigen.
Die föderalistische Schweiz kennt eine Vielzahl von Auftragsteilungen zwischen Gemeinden
und Bestattungsunternehmen.
Es lohnt sich ein Gespräch mit einem Bestattungsunternehmen, das die örtlichen
Gegebenheiten kennt.
Zum Beispiel verändern sich die Dienste je nach Entscheid hinsichtlich: amtlicher
Formalitäten, organisieren von Pfarrpersonen, Kirchen, Drucksachen, Erdbestattung in der
Schweiz oder im Ausland, Kremation und Urnenbeisetzung auf einem Friedhof in der
Schweiz oder im Ausland, welche Grabform (vergängliche Urne oder unvergängliche Urne),
bestehendes Grab mit einer Anschrift oder neues Grab ohne Anschrift, private Beisetzung
einer Urne in der Natur usw.
Ein ortsansässiges Bestattungsunternehmen informiert Sie und klärt mit Ihnen die nötigen
Fragen. Hier sind unsere Mitglieder aufgeführt: https://bestatter.ch/verbandsmitglieder-ihre-regionalen-dienstleister-stehen-bereit/
Es ist wichtig, dass die individuelle Situation, die Bedürfnisse der Familie sowie die
Anordnungen der verstorbenen Person berücksichtigt werden. Auch gilt es der Wohnort mit
Niederlassung einer verstorbenen Person zu berücksichtigen.
Die föderalistische Schweiz kennt eine Vielzahl von Auftragsteilungen zwischen Gemeinden
und Bestattungsunternehmen.
Es lohnt sich ein Gespräch mit einem Bestattungsunternehmen, das die örtlichen
Gegebenheiten kennt.
Zum Beispiel verändern sich die Dienste je nach Entscheid hinsichtlich: amtlicher
Formalitäten, organisieren von Pfarrpersonen, Kirchen, Drucksachen, Erdbestattung in der
Schweiz oder im Ausland, Kremation und Urnenbeisetzung auf einem Friedhof in der
Schweiz oder im Ausland, welche Grabform (vergängliche Urne oder unvergängliche Urne),
bestehendes Grab mit einer Anschrift oder neues Grab ohne Anschrift, private Beisetzung
einer Urne in der Natur usw.
Ein ortsansässiges Bestattungsunternehmen informiert Sie und klärt mit Ihnen die nötigen
Fragen. Hier sind unsere Mitglieder aufgeführt: https://bestatter.ch/verbandsmitglieder-ihre-regionalen-dienstleister-stehen-bereit
Es ist wichtig, dass die individuelle Situation, die Bedürfnisse der Familie sowie die
Anordnungen der verstorbenen Person berücksichtigt werden. Es lohnt sich ein Gespräch
mit einem Bestattungsunternehmen, das die örtlichen Gegebenheiten kennt.
Zum Beispiel verändern sich die Dienste je nach Entscheid hinsichtlich: Erdbestattung in der
Schweiz oder im Ausland / Kremation und Urnenbeisetzung auf einem Friedhof in der
Schweiz oder im Ausland / welche Grabform (vergängliche Urne oder unvergängliche Urne) /
bestehendes Grab mit einer Anschrift oder neues Grab ohne Anschrift / private Beisetzung
einer Urne in der Natur usw.
Ein ortsansässiges Bestattungsunternehmen informiert Sie und klärt mit Ihnen die nötigen
Fragen. Hier sind unsere Mitglieder aufgeführt: https://bestatter.ch/verbandsmitglieder-ihre-regionalen-dienstleister-stehen-bereit/
Es ist wichtig, dass die individuelle Situation, die Bedürfnisse der Familie sowie die
Anordnungen der verstorbenen Person berücksichtigt werden. Es lohnt sich ein Gespräch
mit einem Bestattungsunternehmen, das die örtlichen Gegebenheiten kennt.
Zum Beispiel verändern sich die Trauerartikel je nach Entscheid hinsichtlich: Erdbestattung
in der Schweiz oder im Ausland / Kremation und Urnenbeisetzung auf einem Friedhof in der
Schweiz oder im Ausland / welche Grabform (vergängliche Urne oder unvergängliche Urne) /
bestehendes Grab mit einer Anschrift oder neues Grab ohne Anschrift usw.
Ein ortsansässiges Bestattungsunternehmen informiert Sie und klärt mit Ihnen die nötigen
Fragen. Hier sind unsere Mitglieder aufgeführt: https://bestatter.ch/verbandsmitglieder-ihre-regionalen-dienstleister-stehen-bereit/
Das wird öfter getan, als man allgemeinhin denkt. In der Schweiz gibt es mehrere Anbieter,
die diese tun. Hier sind unsere Mitglieder aufgeführt: https://bestatter.ch/andere-svb-mitglieder/
Fremdteile dürfen in der Regel im Körper belassen werden. Grundsätzlich gibt es zum
Beispiel kantonale Vorgaben, die aus Umweltschutzgründen den Herzschrittmacher für die
Kremation, aber auch für die Erdbestattung entfernt haben möchten (Kanton Bern).
Daneben gibt es Friedhofs Reglemente und Kremationsvorgaben. Nach einer Kremation
werden Fremdteile der Asche entnommen.
Hinsichtlich der Entfernung eines Herzschrittmachers und für andere Fragen zu Fremdteilen
informiert Sie ein örtliches Bestattungsunternehmen. Hier sind unsere Mitglieder aufgeführt:
https://bestatter.ch/verbandsmitglieder-ihre-regionalen-dienstleister-stehen-bereit/
Fremdteile dürfen in der Regel im Körper belassen werden. Grundsätzlich gibt es zum
Beispiel kantonale Vorgaben, die aus Umweltschutzgründen den Herzschrittmacher für die
Kremation, aber auch für die Erdbestattung entfernt haben möchten (Kanton Bern).
Daneben gibt es Friedhofs Reglemente und Kremationsvorgaben. Nach einer Kremation
werden Fremdteile der Asche entnommen.
Hinsichtlich der Entfernung eines Herzschrittmachers und für andere Fragen zu Fremdteilen
informiert Sie ein örtliches Bestattungsunternehmen. Hier sind unsere Mitglieder aufgeführt:
https://bestatter.ch/verbandsmitglieder-ihre-regionalen-dienstleister-stehen-bereit/