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Aufbahrung

Das Wort bedeutet, dass man von einer verstorbenen Person am offenen oder geschlossenem Sarg Abschied nehmen kann. Im behördlich genehmigten Zeitraum zwischen Tod und Abschied erfolgt eine freiwillige Aufbahrung im Sarg oder Bett, in öffentlichen oder privaten Räumlichkeiten. Der Leichnam wird nach einer hygienischen, ästhetischen Behandlung mit persönlicher Kleidung oder einem Totenhemd bekleidet. Nicht in jedem Fall ist eine offene Aufbahrung möglich, weil Verletzungen, Verfärbungen die Verstorbenen entstellen. Auch eine meldepflichtige Infektionskrankheit verhindert eine offene Aufbahrung. Gerade das offene Aufbahren macht den Tod der Verstorbenen deutlich und kann bei der Verarbeitung der Geschehnisse helfen, insbesondere wenn der Tod plötzlich eingetreten war.
Alle können sich in Ruhe verabschieden, dabei darf der Leichnam berührt werden, was nicht schädlich ist.
Im Gegensatz zu Erwachsenen haben Kinder meist einen natürlichen Zugang zum Tod. Weder verdrängen noch dämonisieren sie ihn. Ohne ganz zu begreifen, gehört er für sie zum Leben dazu. Eltern erzählen in der Regel gute Erfahrungen gemacht zu haben, mit Kindern am Sarg Abschied genommen zu haben.

Schweiz. Verband der Bestattungsdienste Eine Gruppe von Menschen spielt an einem Tisch Karten.

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