Die Gepflogenheiten beim Ablauf einer Trauerfeier sind konfessionell und örtlich sehr verschieden. Meistens können die Angehörigen entscheiden, ob der Sarg oder die Urne bei der Trauerfeier dabei sein sollen. Die Beisetzung kann vor oder nach der Trauerfeier oder zeitnah getrennt stattfinden.
FAQs Categories: Sarg und Urne
In der Schweiz ist das Verstreuen der Asche von verstorbenen Menschen erlaubt. Dabei dürfen Sie kein öffentliches Ärgernis auslösen, keine fremden Gefühle verletzen und keine Nachhaltigkeit hinterlassen. Nicht überall darf die Asche verstreut werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Bestatter*in.
Urnen und Kremationsasche dürfen ausserhalb von Friedhöfen nur beigesetzt oder ausgebracht werden, wenn die Bestimmungen des Forst-, Gewässerschutz-, Luftfahrt-, Bau- und Umweltrechts eingehalten werden. Ihr Bestatter*in oder das Bestattungsamt wissen darüber Bescheid.
Eine Heimaufbahrung im Sarg oder im Bett ist mit gewissen Auflagen und Vorsichtsmassnahmen erlaubt. Trockeneis oder Kühlgeräte stellt Ihr Bestatter*in zur Verfügung.
Eine Urne darf nach Hause genommen werden. Es ist auf die geeignete Beschaffenheit der Urne zu achten. Ein Teil der Asche kann auch in eine zweite Schmuckurne gegeben werden, die zu Hause als Andenken aufgestellt wird.
Eine Urne wird aus verschiedensten Materialien hergestellt:
Ton, Keramik, Porzellan, Sand, Salz, Papier, Karton, Holz, Gips, Glas und diverse Metalle.
Eine vermeintlich gute Idee von Kartonsärgen hat sich rasch zerschlagen. Das Handling im Haus oder beim Transport ist wegen der Ausrutschgefahr gefährlich. Die Krematorien verweigern die Annahme, weil Karton einen tiefen Brennwert hat und deshalb zu viel Energie verbraucht. Zudem verstopfen Kartonpartikel die Filteranlage.
Weitaus am meisten verwendet man in der Schweiz verschiedene Holzarten oder Holzwerkstoffplatten/Multiplexplatten. Der Erdbestattungssarg unterscheidet sich nicht wesentlich vom Kremationssarg.
Bei Auslandtransporten, vom oder ins Ausland, muss in einem dickwandigen Holzsarg ein zweiter, dünnwandiger Zinksarg verwendet werden.
Aus den USA importierte Särge bestehen meistens aus eloxiertem Aluminium.
Siehe dazu die Rubrik: Auslandüberführungen, Verlöten, Versiegeln.
Die Sargfabrikationsfirmen des Schweizerischen Verbandes der Bestattungsdienste liefern die Särge nur en gros an Bestattungsunternehmen:
Adrian Willimann AG Sargfabriakton – Rickenbach
AF Funeris Sàrl in Chénens
Hager Sargproduktion – Kriens
Hans Gerber AG – Lindau
Spezialisierte Sargfabrikanten bieten ein grosses Sarg-Sortiment an. Siehe die oben aufgeführte Rubrik: Welche Sargfabrikanten gibt es? In der Schweiz stellen auch Schreinereien für ihren Eigenbedarf Särge her.