Wenn die verstorbene Person aus der Kirche ausgetreten ist, hat sie eigentlich keinen Anspruch auf einen Trauergottesdienst in der Kirche. Ausnahmen kann es geben, wenn Angehörige der Kirchgemeinde angehören. Allerdings wird die Trauerfeier in einem einfacheren Rahmen abgehalten und könnte mit Kosten verbunden sein. Die wegen des Austritts entgangenen Kirchensteuern werden mit der Erhebung eines Beitrages teilweise kompensiert.
Dieses Vorgehen muss von Fall zu Fall abgeklärt werden, weil es nicht überall gleich gehandhabt wird.

Wenn trotz dem Kirchenaustritt eine religiöse Trauerfeier gewünscht wird, kann die verantwortliche Kirchenperson eine Trauerfeier zulassen. Dieses Entgegenkommen ist nicht überall möglich. Zudem wird eine finanzielle Entschädigung verlangt, weil der Kirchgemeinde Steuern entgangen sind. Aus Gründen der Gleichbehandlung wird diese Gebühr erhoben. Kirchgemeindemitglieder haben Anspruch auf einen kostenlosen Trauergottedienst.

Kirchenmitglieder haben Anrecht auf einen kostenlosen Trauergottesdienst mit einer Pfarrperson in der Kirche und einer Beisetzung auf dem Friedhof.

Auch wenn Verstorbene oder Hinterbliebene einer Religionsgemeinschaft angehören, dürfen sie auf den Beistand der Pfarrperson verzichten. Allerdings kann die Trauerfeier nicht im Kirchengebäude stattfinden.

Die zuständige Pfarrperson leistet Beistand und begleitet die Hinterbliebenen beim schwierigen Schritt des Abschiednehmens. Die Trauerfeier wird mit den Angehörigen in einem persönlichen Gespräch besprochen. In der römisch katholischen Kirche ist nur ein geweihter Priester zu besonders gottesdienstlichen Handlungen bevollmächtigt. Die Kirchen der reformierten Tradition lehnen dies ab und lassen auch Pfarrerinnen zu. Priesterinnen sind auch in der Christkatholischen Kirchgemeinde tätig.

Qualifizierte Trauerredner verlangen ein Honorar nach zeitlichem Aufwand. Eine persönliche Besprechung ist sehr wichtig. Die mündlich gemachten Angaben werden in schriftlicher Form in einen aufschlussreichen, aussagekräftigen Text verfasst. Schlussendlich arrangiert und zelebriert der Trauerredner oder die Trauerrednerin die Trauerfeier.

Ein Pfarrer, Diakon, Kaplan, Laientheologe, eine Priesterin oder Kirchgemeindeleiterin leitet normalerweise einen Abschiedsgottesdienst in der Kirche und/oder am Grab. Oft werden sie aktiv unterstützt von Angehörigen mit persönlichen Worten und einem Lebenslauf der verstorbenen Person. Würdigende Worte richten manchmal auch Repräsentanten von Vereinen, Beruf, Politik usw. an die Trauergäste.

Wenn eine kirchliche Abschiedsfeier gewünscht wird, bestimmt die Liturgie den Ablauf des Gottesdienstes, der von einer diensthabenden Person abgehalten wird. Andernfalls können die Angehörigen frei bestimmen, wer als Zelebrant die Andacht halten soll. Wann und wo sie stattfinden kann, wollen Sie mit dem Bestatter*in oder Bestattungsamt besprechen.

Trauerredner sind keine Ersatzseelsorger und keine Trauerpsychologen, wohl aber kompetente Lotsen zwischen Leben und Tod. Sie pflegen klassische Rituale und sind offen für individuelle Ausdrucksformen. Jeder Mensch ist einzigartig und keine Situation wie die andere. Trauerredner und Trauerrednerinnen verstehen mit einer einfühlsamen Sprache auf Wünsche einzugehen. Sie werden engagiert, wenn Menschen konfessionslos sind oder keine christliche Trauerfeier wünschen.