Anatomische Präparier- und Operationskurse an menschlichen Körpern sind ein Bestandteil der Ausbildung von Medizinstudierenden.

Die Körper werden dafür konserviert und zukünftige Ärzte und Ärztinnen können sich mit dem dreidimensionalen Bau des menschlichen Körpers vertraut machen. 

Anwendungen an späteren Patienten und Patientinnen müssen geübt und erlernt werden. Dazu gehören Operationstechniken, aber auch Operationsverfahren, die verstorbenen Personen entwickelt und erprobt werden müssen.

Wenn Sie eine Körperspende machen möchten, müssen Sie dies zu Lebzeiten selbst dem gewünschten Anatomischen Institut melden. Dort muss ein Anmeldeformular („Letztwillige Verfügung“) ausgefüllt und unterzeichnet werden, welches Sie, das Anatomische Institut und meist auch der/die Hausärztin erhält.

Bis zu sechs Organe können in der Schweiz gespendet werden. Dazu gehören: Herz, Lunge, Leber, Niere, Pankreas (Bauchspeicheldrüse) und Dünndarm. 

Das Transplantieren von Gewebe und Zellen gehören mit dazu: Augenhornhaut, Haut, Herzklappen und grosse Blutgefässe, Knochen, Knorpel sowie Sehnen und Bänder.

Für eine Organ- oder Gewebespende bedarf es einer Einwilligung und der Hirntod der spendenden Person muss zweifelsfrei festgestellt werden

Nach der Entnahme von Organen bleibt eine Operationsnarbe zurück, sodass sich die Angehörigen von der verstorbenen Person würdevoll und in Ruhe verabschieden können. 

Wenn Sie eine Organspende machen möchten, müssen Sie dies schriftlich in einem Organspende-Ausweis und/oder einer Patientenverfügung festhalten. Am besten ist eine Registrierung im nationalen Organspende-Register von swisstransplant.org. In diesem können Sie angeben was Sie spenden möchten oder nicht, damit nicht Angehörige im Ernstfall für Sie entscheiden müssen.