Ombudsstelle Deutschschweiz und Tessin:

Berto Biaggi
Unterdorf 21
5073 Gipf-Oberfrick

Tel. 062 865 70 70
ombudsstelle@bestatter.ch

Für die Westschweiz:

ASSF Romandie
Jérôme Voisard
Rue du 23-juin 24
2800 Delémont

Tél. 079 542 15 63
assf-romandie@bluewin.ch

Eine einfache Frage zu einer Bestattung kann in der Regel in einem Telefongespräch oder per E-Mail beantwortet werden.

Bei Meinungsverschiedenheiten, begangenen Fehlern oder Preisbeanstandungen muss eine schriftliche Eingabe mit allen Belegen gemacht werden. Wenn es Unklarheiten gibt, kann die Ombudsstelle die Gegenpartei zu einer Stellungnahme auffordern.
Die Ombudsstelle vergleicht das Geschehen, wie es sich tatsächlich ereignet hat mit dem, wie es korrekterweise hätte geschehen sollen. Die Abweichung zwischen dem wirklich geschehenen und dem möglichen richtigen Verlauf bildet das Urteil, das in Form einer Expertise den Beteiligten bekannt gegeben wird.

Bei Preisbeanstandungen wird der verlangte Preis mit der erbrachten Leistung verglichen. Weicht der verlangte Preis, unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse, zu der erbrachten Leistung ab, legt die Ombudsstelle einen korrekten Preis fest.
Wird der Preis eines Artikels reklamiert, prüft die Ombudsstelle den Preis und korrigiert oder bestätigt ihn.

Medienschaffende und Privatpersonen können sich bei Fragen zum Bestattungswesen an die Ombudsstelle wenden. Sie gibt nach bestem Wissen und Gewissen, gestützt auf ihre Erfahrungen und Fachkenntnisse, gerne Auskunft.

Die Schlichtung der Ombudsstelle ist weitgehend kostenlos. Sie stellt die begründete Expertise den Parteien zur Verfügung. Danach ist ihre Arbeit abgeschlossen. Falls keine Einigung zu Stande kommt, kann auf dem Rechtsweg geklagt werden.