Arzt, Institut für Rechtsmedizin oder befähigte Bestatter.

Bei einer Erdbestattung muss der Herzschrittmacher nicht entfernt werden. Im Sinne der Ökologie ist es jedoch sinnvoll, den Herzschrittmacher auch bei einer Erdbestattung zu entfernen.

Ein Herzschrittmacher muss vor der Kremation entfernt werden. Herzschrittmacher explodieren bei grosser Hitze und können den Kremationsofen, respektive die Schamottierung im Innern des Ofens beschädigen.