Die Kreativität bei der Gestaltung und Ausführung der Grabsteine ist unbegrenzt. Bei der Friedhofverwaltung muss eine Eingabe mit einem Beschrieb und Bild des gewünschten Grabsteines gemacht werden.
Die Friedhofverwaltung genehmigt die Eingabe, wenn sie den Vorschriften des Friedhofreglements entspricht. Der Steinmetz oder Bildhauer unterbreitet Ihnen ein Angebot, das an dieser Stelle der zahlreichen Möglichkeiten wegen, keine Preisangaben erlaubt.

In der Schweiz darf kein Leichnam ohne Sarg begraben werden. Auch ein Transport einer Leiche ohne Sarg ist verboten.

Die Liegezeit eines Sarges in einem Reihenerdbestattungsgrab beträgt 20 Jahre oder so lange, bis das Grabfeld aufgehoben wird. Ein zweiter Sarg im selben Reihengrab beisetzen zu lassen ist nicht möglich. Hingegen darf eine zweite oder mehr Urnen in ein bestehendes Grab, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt beigesetzt werden, ohne dass die Ruhezeit ab der ersten Beisetzung verlängert werden kann.
Ein Familien Erdbestattungsgrab wird über eine längere Dauer gemietet oder gekauft. Weitere Beisetzungen von Särgen oder Urnen sind darin möglich.

Die Ruhezeit eines Urnengrabes auf dem Friedhof beträgt 20 Jahre oder länger. Kommt zu einem späteren Zeitpunkt eine zweite Urne dazu, erfährt die Ruhezeit keine Verlängerung. Dazu müssen die Angehörigen eine Verzichtserklärung unterschreiben. Wie lange eine zweite Urne mindestens begraben sein muss, wird im Friedhofreglement festgehalten.
In einem Familiengrab kann die Ruhezeit verlängert werden.

Das Friedhofreglement schreibt vor, welche Urnen, Grössen, Beschaffenheit und Materialien zugelassen sind.

Die Eigentümer eines Friedhofs sind die Einwohner- oder Kirchgemeinden. Die Gräber werden vermietet oder verkauft.

Im Nutzungsrecht werden zwischen dem Mieter und Vermieter oder zwischen dem Käufer und Verkäufer der Grabstelle die Rechte und Pflichten geregelt. Insbesondere werden die Kosten des Grabunterhaltes, Grabmals und der Bepflanzung bestimmt.

Die Grabdauer beträgt mindestens 20 Jahre. Je nach Art des Grabes kann die Dauer verlängert werden. Eine vorzeitige Exhumierung muss mit einem begründeten Gesuch an die Friedhofverwaltung gestellt werden.

Die Ruhezeit eines Grabes beträgt 20 Jahre oder länger, bis das Grabfeld aufgehoben wird. Ein Familiengrab ist nicht auf jedem Friedhof erhältlich.
Im Friedhofreglement können längere Ruhezeiten der verschiedenen Grabarten festgelegt werden.

In einem Sargreihengrab kann kein zweiter Sarg beigesetzt werden. Eine oder mehrere Urnen sind im Erdbestattungsgrab möglich.
In einem Familiengrab dürfen mehr als ein Sarg oder eine Urne beigesetzt werden.