Ein ins Ausland zu überführender Sarg muss versiegelt und luftdicht verschlossen werden. Ausnahmen gelten für die, an die Schweizergrenze nahe gelegenen Orte. Die Versiegelung des äusseren Holzsarges kontrolliert die örtliche Behörde/Polizei und bestätigt die Identität der Verstorbenen mit einem Protokoll. So kann auch verhindert werden, dass missbräuchliche Waren in den Sarg gelegt werden.
Die luftdichte Verschliessung/Verlötung des metallischen Innensarges verhindert austretende Gerüchte und schützt vor ansteckenden Krankheiten.
FAQs Categories: Auslandsüberführung
Die bevorzugte Fluggesellschaft erteilt über den Urnentransport in ihren Flugzeugen Auskunft. In jedem Fall müssen die verlangten Dokumente vorhanden sein.
Für einen Flugtransport muss der Sarg mit 30 mm dickem Holz beschaffen sein und einen dünnwandigen Zinksarg aufnehmen können.
Der Sarg wird vor dem Transport mit einem Jutesack umhüllt, um unnötiges Aufsehen am Flugplatz zu vermeiden. Abflug- und Ankunftszeiten besorgt Ihnen das Bestattungsunternehmen oder die Airline Gesellschaft. Bei der Ankunft muss sichergestellt werden, dass am Flughafen der Sarg von einem örtlichen Bestattungsinstitut abgeholt wird.
Nicht jedes Land erlaubt eine Urneneinführung auf dem Landweg. Zudem gilt es, die Urnen-Beisetzungspflichten der Empfängergemeinde/Stadt einzuhalten. Ihre Botschaft oder Ihr Konsulat weiss Bescheid oder Ihr Bestattungsunternehmen klärt die Vorschriften für Sie.
Ein Beratungsgespräch bei Ihrem Bestattungsunternehmen oder Bestattungsamt ist ein sinnvoller erster Schritt. Die Fachleute berechnen Ihnen die Kostenvarianten, welche Art der Überführung Sie bevorzugen wollen. Der Bestimmungsort im Ausland sollte bekannt sein. Ebenso werden der ärztliche Todesschein, Reisepass, wenn vorhanden der Ausländerausweis und Familienbüchlein oder Personenstandsausweis benötigt.
Die Distanz und das Gewicht des Sarges bestimmen den Flugtarif eines Sargtransportes. Zudem müssen die Anfahrt zum Flugplatz und die Abfahrt vom Empfängerflugplatz zum Bestimmungsort eingerechnet werden. Im weiteren entstehen beim Strassentransport Kosten für die Hin- und Rückfahrt. Die Kosten beim Strassentransport setzen sich für die Hin- und Rückfahrt aus den Kilometer Kosten des Fahrzeugs und den Personalkosten für Fahrer und Beifahrer zusammen.
Vielmals ist eine Überführung bis ca. 1000 Kilometer Distanz die flexiblere Variante mit dem Bestattungsfahrzeug, als die mit dem Flugzeug, bei vergleichbaren Preisen.
Es ist auch möglich, dass ein Bestatter des Heimatlandes den Sarg in der Schweiz zu einem günstigen Preis abholen kann.
Für internationale Überführungen bestehen grundsätzliche Bestimmungen. Allerdings kann jedes Land diese nach seinen Gepflogenheiten erweitern oder anpassen. So kann zum Beispiel ein Embalming des Leichnams verlangt werden. Das ist eine einfachere Einbalsamierung und hat die kurzzeitige Verzögerung des Verwesungsprozesses und den kurzfristigen Erhalt ästhetischer Merkmale von Verstorbenen im Blick, falls der Sarg im Empfängerland nochmals geöffnet werden soll.
Eine Repatriation ist das Zurückführen von Verstorbenen in ihre Heimat. Verstirbt eine in der Schweiz wohnhafte Person im Ausland, verlangen Angehörigen oftmals eine Rückführung. Die USA verwenden zur Rückführung in die Schweiz einen Metallsarg, andere Staaten einen Holzsarg mit einem metallischen Innensarg. In jedem Fall muss eine Umbettung der Verstorbenen erfolgen, weil ein Metallsarg weder kremiert noch in die Erde beigesetzt werden darf.
Ihr Bestattungsunternehmen steht Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung, wie und wann eine Rückführung möglich sein wird. Eine abgeschlossene Reiseversicherung übernimmt in der Regel die Kosten einer Repatriation.